Gesetzlicher Jugendschutz
Infoabend "Jugendschutz auf Festen"

Der nächste Infoabend "Jugendschutz auf Festen" wird am 27. März 2023 um 19 Uhr im Jugendzentrum Klärwerk stattfinden.
Thema: Jugendschutz und Sicherheit auf Festen, Umsetzen der Auflagen
Zielgruppe: Festveranstalter, Jugendschutzbeauftragte, weitere Verantwortliche (z.B. beim Ausschank, Einlass etc.).
Veranstalter: Arbeitskreis Jugendschutz AM/AS (Gesundheitsamt, Jugendamt AS, Kommunale Jugendarbeit AM, Polizei)
Die Teilnahme wird vor Ort bestätigt und ein Zertifikat ausgehändigt.
Alternativ kann jederzeit die Online-Schulung gemacht werden. Auch hier wird am Ende das Zertifikat ausgestellt.
Online-Schulung: https://www.landkreis-as.de/jugendschutz/
Material und weiterführende Infos
Wichtige Infos für Festveranstalter
Online-Schulung "Jugendschutz auf Festen in AM und AS"
Insbesondere bei größeren Festen wird eine Teilnahme an der Online-Schulung oder eines Infoabends für den Festveranstalter empfohlen.
Jede angemeldete Veranstaltung wird von der Kommunalen Jugendarbeit hinsichtlich Jugendschutz geprüft. Es kann daher zu jugendschutzrelevanten Auflagen für den Festveranstalter kommen, z.B. die Bestimmung eines Jugendschutzbeauftragten oder die verpflichtende Vorlage eines Zertifikats über das Bestehen der Online-Schulung.
In der Online-Schulung werden wichtige Infos zum Jugendschutz vermittelt und praxisnahe Fragestellungen bearbeitet.
Bei Bestehen wird ein Zertifikat mit Gültigkeit von 2 Jahren und zusätzliche Unterlagen für die Schulung des Personals (Bedienung, Ausschank, Ordner) zur Verfügung gestellt.
Hier geht es zur Online-Schulung: LINK
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen an Tanzveranstaltungen teilnehmen.
Bei Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderdisco oder Kinderfasching) kann die zuständige Behörde (für das Stadtgebiet in diesem Fall die Kommunale Jugendarbeit Amberg) Ausnahmen hinsichtlich der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen genehmigen. Dann sind z.B. Lockerungen bei der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen möglich, die sich nicht in Begleitung eines Erwachsenen befinden (siehe Leitfaden).
Ist der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist die Anwesenheit speziell geregelt (siehe Leitfaden).
Der Leitfaden für Veranstalter zeigt, welche Ausnahmöglichkeiten es gibt und was für Veranstalter zu beachten ist.
Durch eine Erziehungsbeauftragung können bei Veranstaltungen Anwesenheitsbeschränkungen für Kinder oder Jugendliche entfallen.
Die Erziehungsbeauftragung wird in schriftlicher Form empfohlen.
Medienbriefe für Eltern
In fünf online-Ausgaben werden leicht verständlich Fragen beantwortet, wenn es u. a. um folgende Themen geht:
- Ab welchem Alter kann ich meinem Kind ein eigenes Smartphone erlauben?
- Welche Apps kann mein Kind unbedenklich nutzen?
- Warum sind Social-Media-Anwendungen bei Kindern und Jugendlichen so beliebt?
- Was können Eltern tun, um ihre Kinder vor den Risiken des Internets zu schützen?
- Was macht die Faszination von Computerspielen aus?
- Mein Kind ist begeistert von e-Sports. Wie erkenne ich, ob es computerspielsüchtig ist?
- Warum ist mein Kind von einigen Influencerinnen und Influencern auf Instagram so begeistert?
- Was muss ich beim Datenschutz beachten und wie mache ich ein Handy kindersicher?
Die Medienbriefe sind nach Altersklassen unterteilt.
https://www.baer.bayern.de/entwicklung-von-0-bis-18/medienbriefe/index.php
Ratgeber für Eltern
Auf dieser Seite finden sich zahlreiche Ratgeber für Eltern bzgl. Computerspiele.