Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz muss bei jeder (Film-) Veranstaltungen gut sichtbar ausgehängt werden.
Jede angemeldete Veranstaltung wird von der Kommunalen Jugendarbeit hinsichtlich Jugendschutz geprüft. Es kann daher zu jugendschutzrelevanten Auflagen für den Festveranstalter kommen, z.B. die Bestimmung eines Jugendschutzbeauftragten oder die verpflichtende Vorlage des Zertifikats "Jugendschutz auf Festen".
Festveranstalter erhalten bei dem Infoabend "Jugendschutz auf Festen" oder bei der Onlineschlung "Jugendschutz auf Festen" das Zertifikat und Informationen zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und möglicher Auflagen.
Der Infoabend und die Onlineschulung werden vom Arbeitskreis Jugendschutz AM/AS (Vertreter der Polizei, der Jugendämter und des Gesundheitsamtes) organisiert.
Untenstehende Infoblätter können Festveranstalter und Jugendschutzbeauftragte nutzen, um ihre Helfer zu schulen.
Online-Schulung "Jugendschutz auf Festen in AM und AS"
In der Online-Schulung werden wichtige Infos zum Jugendschutz vermittelt und praxisnahe Fragestellungen bearbeitet.
Bei Bestehen wird ein Zertifikat mit Gültigkeit von 3 Jahren und zusätzliche Unterlagen für die Schulung des Personals (Bedienung, Ausschank, Ordner) zur Verfügung gestellt.
Hier geht es zur Online-Schulung: Link
Infoabend Jugendschutz auf Festen
Der nächste Infoabend findet voraussichtlich im Frühjahr 2025 statt.
Es werden Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Gesundheitsamts und Jugendamts über jugendschutzrelevante Themen und allgemeine Infos zur Sicherheit auf Festen informieren.
Bis dahin kann jederzeit die Onlineschulung gemacht werden, um das Zertifkat zu erhalten. Siehe unten "Jugendschutz auf Festen"
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen an Tanzveranstaltungen teilnehmen.
Bei Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderdisco oder Kinderfasching) kann die zuständige Behörde (für das Stadtgebiet in diesem Fall die Kommunale Jugendarbeit Amberg) Ausnahmen hinsichtlich der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen genehmigen. Dann sind z.B. Lockerungen bei der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen möglich, die sich nicht in Begleitung eines Erwachsenen befinden (siehe Leitfaden).
Ist der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist die Anwesenheit speziell geregelt (siehe Leitfaden).
Der Leitfaden für Veranstalter zeigt, welche Ausnahmöglichkeiten es gibt und was für Veranstalter zu beachten ist.
Durch eine Erziehungsbeauftragung können bei Veranstaltungen Anwesenheitsbeschränkungen für Kinder oder Jugendliche entfallen.
Die Erziehungsbeauftragung wird in schriftlicher Form empfohlen.