Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz - Was ist das?

Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Es umfasst Regelungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, u.a. für ehrenamtliche JugendleiterInnen. 

Das Jugendamt ist verpflichtet, mit allen freien Trägern der Jugendhilfe (also auch Vereine, Verbände aus der Jugendarbeit) Vereinbarungen abzuschließen. Darin verpflichtet sich der Träger sicherzustellen, dass er keine Person haupt- oder nebenberuflich beschäftigt bzw. ehrenamtlich mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen einsetzt, sofern diese Person im Sinne des § 72a Abs. 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt ist.

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Kontakt

Katrin Cislaghi

Tel.: 09621 10-1707

E-Mail: Katrin.Cislaghi(at)Amberg.de